Freitag, 29. März 2024

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Datenblatt
Artikel-Nr.17198265 
EAN6973163402018 
Inhalt6 St 
AnbieterAbis-Pharma 
Preis
10,75 €
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*Preisvorteil und Ersparnis beziehen sich immer auf UVP [Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers] bzw. EAP [Gesetzlicher Verkaufspreis bei Abrechnung mit der Krankenkasse]

*Preis inkl. MwSt., zzgl. Versand

 


Gegen Vorlage Ihres Coupons / Bezugsscheines ab dem 06.01.2021 in der stationären Apotheke oder per Briefeinsendung
erhalten sie eine Packung mit 6 FFP2-Masken zu einem Gesamtpreis von 2,00 Euro (Eigenanteil).
Sollten Sie keinen Coupon oder Bezugsschein haben, können Sie im Online-Shop eine FFP-2 Maske zum oben genannten regulären Preis bestellen.
Bei Online-Bestellung und einem Bezugsschein notieren Sie dies bitte beim Bestellvorgang im Kommentarfeld und lassen uns den Bezugsschein zukommen.



Dieses Produkt, das normalerweise in der allgemeinen Arbeitsumgebung verwendet wird, soll einen zuverlässigen Atemschutz bieten und vor bestimmten luftgetragenen Partikeln und Staub schützen, Körperflüssigkeiten blockieren und so weiter.

Wie auch Medizinische Gesichtsmasken müssen FFP-Masken klare Anforderungen von Gesetzen und technischen Normen einhalten. Dabei wird insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen mindestens 94 % (...) der Testaerosole filtern. Sie bieten daher nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole. Die Prüfnorm ist, gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle, auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt.

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Stand 17.12.2020
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

häufig gestellte Fragen (FAQs)


Wer hat einen Anspruch auf Coronavirus-Schutzmasken?

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • - chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,

  • - chronische Herzinsuffizienz,

  • - chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,

  • - Demenz oder Schlaganfall,

  • - Diabetes mellitus Typ 2,

  • - aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,

  • - stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,

  • - Trisomie 21,

  • - Risikoschwangerschaft.

Wer prüft meinen Anspruch auf Coronavirus-Schutzmasken?

Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen ermitteln anhand der vorliegenden Daten der bei ihnen versicherten Personen und informieren sie über das Bestehen des Anspruchs. Sie stellen den ermittelten anspruchsberechtigten Personen einmalig ein Informationsschreiben und Bescheinigungen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung in fälschungssicherer Form zur Verfügung.
Bei Rückfragen zu Ihrem möglichen Anspruch, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse oder Krankenversicherungsunternehmen.

Wie verhält es sich mit dem Eigenanteil und der Zuzahlungsbefreiung?

Jede anspruchsberechtigte Person hat bei der Abgabe von Schutzmasken an die abgebende Apotheke eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zu leisten. Eine Zuzahlungsbefreiung gilt hier laut Gesetzgeber nicht - der Eigentanteil muss von Jedem geleistet werden.

Können mehrere Berechtigungsscheine eingelöst werden?

Ja, es können mehrere Berechtigungsscheine von z.B. Ehegatten oder sonstigen berechtigen Familienmitgliedern, Nachbarn oder Freunden eingelöst werden. Nennen Sie in Ihrer stationären Apotheke die entsprechende Anzahl bzw. führen Sie eine Sammelbestellung mit entsprechender Bestellmenge im Online-Shop aus. In jedem Fall müssen alle dafür nötigen Berechtigungsscheine vorliegen bzw. eingesendet werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Stand: 15. Dezember 2020
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/SchutzmV_BAnz_AT_15.12.2020.pdf

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